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- Diese Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen gelten für
alle von DIAMOND Pilot Shop ausgeführten Lieferaufträge, soweit nicht im Einzelfall
schriftlich etwas anderes vereinbart wird.
- Angebote von DIAMOND PILOT SHOP sind in jeder Hinsicht
freibleibend, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich erklärt werden.
- Bei bindenden Angeboten kommt der Auftrag mit Einlangen der
schriftlichen Bestellung bei DIAMOND PILOT SHOP und der vereinbarten Anzahlung zustande.
Mit der Aufragserteilung oder der Annahme der Auftragsbestätigung von DIAMOND PILOT SHOP
oder der Leistung von Zahlungen anerkennt der Besteller jeweils die alleinige Gültigkeit
dieser Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen. Eigene "Allgemeine
Vertragsbedingungen" des Bestellers gelten als gegenstandslos, auch wenn DIAMOND
PILOT SHOP nicht ausdrücklich widerspricht.
- Preise und Lieferkonditionen verstehen sich grundsätzlich ab
Werk (Incoterms 1980 der Internationalen Handelskammer in Paris). Gefahr und zufälliger
Untergang bzw. Beschädigung des Liefergegenstandes gehen auf den Besteller mit
Lieferbereitstellung im Lieferwerk über.
- Versand oder Überstellung von Flugzeugen - gleich auf welche
Art - erfolgt auf Kosten und Gefahr des Bestellers. Versicherung durch DIAMOND PILOT SHOP
erfolgt nur über ausdrücklichen Wunsch und auf Kosten des Bestellers. Verpackung wird
gesondert berechnet und nur über Vereinbarung zurückgenommen.
- Lieferung erfolgt im Umfang und technischer Ausstattung
entsprechend den technischen Spezifikationen im Angebot bzw. der Auftragsbestätigung.
Technische Änderungen bleiben vorbehalten. Katalog- und Prospektangaben sind
unverbindlich.
- Lieferfristen und -termine sind unverbindlich. Lieferungen
können aufgrund produktionsbedingter Umstände bis zu 90 Tagen verzögert erfolgen. Nach
Überschreiten dieser Frist hat der Besteller das Recht, von der betroffenen Bestellung
zurückzutreten, insoweit geleistete Anzahlungen werden zurückerstattet. Bei verspäteter
Übergabe bestellerseitiger Leistungen, wie Übergabe von Unterlagen, Genehmigungen oder
Informationen, verspätetem Eingang von Zahlungen etc. sowie in allen Fällen höherer
Gewalt verlängern sich Lieferfristen und verschieben sich Liefertermine entsprechend.
Allfällige Zusatzausrüstung muß 10 Wochen vor Lieferung des Flugzeuges eindeutig
definiert und bestellt werden. Nachträgliche Änderungen haben Lieferverzögerungen und
Mehrkosten zur Folge.
- Die Übergabe des Liefergegenstandes erfolgt in der
Niederlassung von DIAMOND PILOT SHOP an den Besteller oder dessen Beauftragten, bei
Zustellung durch DIAMOND PILOT SHOP mit dieser. Bei Übergabe hat der Besteller den
Liefergegenstand in zumutbarem Umfang zu prüfen und Mängel sofort geltend zu machen,
ansonsten gilt der Liefergegenstand als mangelfrei abgenommen. DIAMOND PILOT SHOP ist
nicht verpflichtet, die Befugnisse des Beauftragten des Bestellers zu überprüfen. Der
Besteller ist ohne weitere Mahnung in Abnahmeverzug, wenn er nicht innerhalb einer Woche
nach Lieferbereitschaftsmeldung den Liefergegenstand abholt und fällige Forderungen
bezahlt. Für nicht abgeholte Liefergegenstände berechnet DIAMOND PILOT SHOP ortsübliche
Einstell- und Lagergebühren. Der Liefergegenstand kann von DIAMOND PILOT SHOP auch
anderweitig abgestellt werden. Nach Ablauf von 1 Monat hat DIAMOND PILOT SHOP das Recht,
den Liefergegenstand anderweitig zu vermarkten und die DIAMOND PILOT SHOP entstandenen
Mehrkosten dem Besteller zu berechnen.
- DIAMOND PILOT SHOP leistet Gewähr für die sorgfältige
Ausführung des Auftrages in guter Werkleistung und in einwandfreiem Material.
Mängelrügen müssen unverzüglich und unter Verwendung aller zweckdienlichen Angaben
erfolgen (Gewährleistungsformulare von DIAMOND PILOT SHOP, etc.). Mängel behebt DIAMOND
PILOT SHOP nach eigener Wahl durch Nachbesserung oder Nachlieferung, unter Ausschluß
weitergehender Ansprüche. Ersetzte Teile gehen in das Eigentum von DIAMOND PILOT SHOP
über und sind in Abstimmung mit DIAMOND PILOT SHOP zurückzuschicken. Keine
Gewährleistung oder Haftung besteht für Mängel, die durch unsachgemäße Behandlung,
Nichteinhaltung der Betriebs- und Wartungsvorschriften entstanden sind sowie für
natürlichen Verschleiß. Die gesamte Gewährleistung durch DIAMOND PILOT SHOP erlischt,
wenn Arbeiten durch unautorisierte Dritte am Liefergegenstand ausgeführt worden sind.
Anerkennung von Gewährleistungsansprüchen:
Die Anerkennung von Gewährleistungsansprüchen erfolgt ausschließlich durch DIAMOND
PILOT SHOP oder von DIAMOND PILOT SHOP autorisierten Servicewerkstätten.
Gewährleistungsansprüche verjähren drei Monate ab Ende der Gewährleistungsfrist. Für
die Zulieferteile wie Motoren, Propeller, Instrumente, gelten über die DIAMOND PILOT SHOP
Gewährleistungsbedingungen hinaus die Garantiebedingungen der Lieferanten.
- Festpreise gelten nur innerhalb der von DIAMOND PILOT SHOP in
der Auftragsbestätigung angegebenen Lieferzeit, sofern der vereinbarte Liefertermin vier
Monate nicht überschritten wird, ansonsten werden die jeweils gültigen Listenpreise
verrechnet, es sei denn, ein Lieferverzug wäre durch DIAMOND PILOT SHOP zu vertreten.
- Zölle, Einfuhrabgaben und sämtliche außerhalb Österreichs
eingehobenen Steuern und Abgaben sind vom Besteller zu tragen.
- Zahlungen sind wie folgt zu leisten:
- Flugzeuge und Flugzeugbestandteile, einschließlich
Sonderausführung und Sonderausrüstung: 30% Anzahlung bei Auftragserteilung, Restzahlung
(inklusive der gesamten Umsatzsteuer in Österreich) ohne Abzug bei Stückprüfung bzw.
Übernahme. Bei Verkäufen außerhalb Europas oder bei Sondervereinbarung: 30% der
Auftragssumme als Anzahlung, Restzahlung mittels unwiderruflichem, bestätigtem Akkreditiv
zu Gunsten von DIAMOND PILOT SHOP. Bei Rücktritt des Bestellers, der nicht gemäß Punkt
18 von DIAMOND PILOT SHOP verschuldet ist, behält DIAMOND PILOT SHOP eine Stornogebühr
von 5 % der Nettoauftragssumme ein.
- Selbstständig gelieferte Ersatzteile, Zubehör etc. 100 %
netto bei Auslieferung bzw. Nachnahmelieferung. Bei Sonderanfertigung ist Vorauszahlung zu
leisten. Zahlungen gelten erst als geleistet, wenn der Betrag dem Konto von DIAMOND PILOT
SHOP zur freien Verfügung gutgeschrieben ist. Bei Rücktritt des Bestellers, der nicht
gemäß Punkt 18 von DIAMOND PILOT SHOP verschuldet ist, kann DIAMOND PILOT SHOP eine
Stornogebühr von 15 % der Nettoauftragssumme einbehalten.
- Bei Zahlungsverzug werden, unbeschadet weitergehender
Forderungen, Verzugszinsen entsprechend dem Diskontsatz angelastet.
- Sämtliche Liefergegenstände bleiben bis zur vollständigen
Bezahlung des Kaufpreises Eigentum von DIAMOND PILOT SHOP. Weiterveräußerung und andere
Verfügungen, wie Verpfändungen oder Sicherungsübereignung von unter Eigentumsvorbehalt
stehenden Liefergegenständen ist nicht gestattet. Im Falle der - auch vertragswidrigen -
Weiterveräußerung oder sonstigen Weiterverwertung der Eigentumsvorbehaltsware tritt der
Besteller bereits jetzt im voraus sämtliche Ansprüche gegen den Dritten an DIAMOND PILOT
SHOP zahlungshalber ab, wobei jedoch der Besteller weiterhin und ohne Änderung der
Fälligkeit des geschuldeten Betrages zu dessen Bezahlung neben dem Dritten gegenüber
DIAMOND PILOT SHOP haftbar bleibt. Bei Verzug seitens des Bestellers ist DIAMOND PILOT
SHOP berechtigt, jederzeit die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Liefergegenstände aus
dem Gewahrsam des Bestellers zu nehmen. Der Besteller ist verpflichtet, unter
Eigentumsvorbehalt stehende Ware jederzeit gegenüber Dritten als Eigentum von DIAMOND
PILOT SHOP zu deklarieren und DIAMOND PILOT SHOP von Maßnahmen, ihr Eigentum betreffend,
insbesondere behördliche Verfügungen, unverzüglich zu verständigen.
- Die Haftung von DIAMOND PILOT SHOP, deren Organen, Vertretern
und Erfüllungsgehilfen aus oder in Zusammenhang mit dem Liefervertrag ist ausgeschlossen,
soweit nicht wegen Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit zwingende gesetzliche Haftung
besteht. Die Haftung für indirekte und/oder Folgeschäden ist jedenfalls ausgeschlossen.
Betraglich ist die Haftung von DIAMOND PILOT SHOP auf den Kaufpreis des
schadenverursachenden Liefergegenstandes begrenzt.
- Für nach Gefahrenübergang bei DIAMOND PILOT SHOP verbliebene
oder DIAMOND PILOT SHOP zur Ausführung von Aufträgen überlassene Flugzeuge und Teile
haftet DIAMOND PILOT SHOP bei Abhandenkommen oder Beschädigung nur, soweit DIAMOND PILOT
SHOP Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. DIAMOND PILOT SHOP ist
berechtigt, Flugzeuge im Freien abzustellen. Die Teilnahme an Probe-, Abnahme- oder
Überstellungsflügen erfolgt auf eigene Gefahr des Bestellers.
- Die Aufrechnung mit Gegenforderungen, sofern diese nicht
rechtskräftig festgestellt oder unstrittig sind, ist dem Besteller untersagt. Ein
Rückbehaltungsrecht des Bestellers wird ausgeschlossen. Der Besteller ist zur Abtretung
von Rechten und Pflichten aus dem Liefervertrag und eventuellen Zusatzvereinbarungen, wie
z.B. Optionen, nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung durch DIAMOND PILOT SHOP
berechtigt.
- Werden Waren gegen Lieferschein und Rechnung geliefert, so
trägt im Falle von Zahlungsverzug der Kunde die Mehrkosten für das Eintreiben der
offenen Außenstände.
- Der Besteller ist berechtigt, bei wesentlicher Überschreitung
der Lieferfrist nach schriftlicher Setzung einer angemessenen Nachfrist sowie bei
Auftreten eines wesentlichen, unbehebbaren Mangels vom Vertrag unter Ausschluß
weitergehender Ansprüche mittels eingeschriebenem Brief zurückzutreten. DIAMOND PILOT
SHOP ist berechtigt, bei Nichtleistung fälliger Zahlungen trotz Mahnung, sowie dann, wenn
eine Verschlechterung der wirtschaftlichen Situation des Bestellers zu befürchten ist und
dieser ablehnt, für die Erfüllung seiner Vertragsverpflichtungen angemessene
Bankgarantien zu leisten, vom Vertrag zurückzutreten. Bei Vertragsrücktritt verrechnet
DIAMOND PILOT SHOP die bis dahin aufgelaufenen Kosten, mindestens jedoch die
Stornogebühr.
- Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag ist
Wiener Neustadt. Ausschließlicher Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, das
sachlich in Betracht kommende Gericht in Wiener Neustadt. Einzige Ausnahme von dieser
ausschließlichen Gerichtsstandvereinbarung ist, daß es DIAMOND PILOT SHOP erlaubt ist,
rechtliche Schritte auch bei der für den Sitz des Bestellers zuständigen Gerichte
einzuleiten.
- Für alle Verträge, auf welche diese Verkaufs-, Liefer- und
Zahlungsbedingungen zutreffen, ist österreichisches Recht anzuwenden. Keine Anwendung
soll das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen
Warenkauf, österreichisches Bundesgesetzblatt 1988/86 finden.
- Die Ungültigkeit eines Vertragspunktes hat nicht die
Ungültigkeit des gesamten Vertrages zur Folge. Im Falle der Ungültigkeit eines
Vertragspunktes vereinbaren beide Seiten, eine der wirtschaftlichen Zielsetzung am
nächsten kommende entsprechende Regelung zu treffen.
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