Allgemeine Geschäftsbedingungen
 

Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen der Firma
Diamond Aircraft Industries GmbH · Pilot Shop
N. A. Ottostraße 5 ·
A-2700 Wr. Neustadt, AUSTRIA
Tel: ++43 2622 26700

Service Center Pilotshop:
Tel: ++43 7488 71963
Fax: ++43 7488 71964
E-Mail: fly@pilotshop.at

FN 118218a
UID/VAT: ATU20527106
Wirtschaftskammer NÖ

Bankverbindung:
Wiener Neustädter Sparkasse
Kto: 0400-003570, BLZ 20267

Stand vom 1.2.2000

  1. Diese Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen gelten für alle von DIAMOND Pilot Shop ausgeführten Lieferaufträge, soweit nicht im Einzelfall schriftlich etwas anderes vereinbart wird.
  2. Angebote von DIAMOND PILOT SHOP sind in jeder Hinsicht freibleibend, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich erklärt werden.
  3. Bei bindenden Angeboten kommt der Auftrag mit Einlangen der schriftlichen Bestellung bei DIAMOND PILOT SHOP und der vereinbarten Anzahlung zustande. Mit der Aufragserteilung oder der Annahme der Auftragsbestätigung von DIAMOND PILOT SHOP oder der Leistung von Zahlungen anerkennt der Besteller jeweils die alleinige Gültigkeit dieser Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen. Eigene "Allgemeine Vertragsbedingungen" des Bestellers gelten als gegenstandslos, auch wenn DIAMOND PILOT SHOP nicht ausdrücklich widerspricht.
  4. Preise und Lieferkonditionen verstehen sich grundsätzlich ab Werk (Incoterms 1980 der Internationalen Handelskammer in Paris). Gefahr und zufälliger Untergang bzw. Beschädigung des Liefergegenstandes gehen auf den Besteller mit Lieferbereitstellung im Lieferwerk über.
  5. Versand oder Überstellung von Flugzeugen - gleich auf welche Art - erfolgt auf Kosten und Gefahr des Bestellers. Versicherung durch DIAMOND PILOT SHOP erfolgt nur über ausdrücklichen Wunsch und auf Kosten des Bestellers. Verpackung wird gesondert berechnet und nur über Vereinbarung zurückgenommen.
  6. Lieferung erfolgt im Umfang und technischer Ausstattung entsprechend den technischen Spezifikationen im Angebot bzw. der Auftragsbestätigung. Technische Änderungen bleiben vorbehalten. Katalog- und Prospektangaben sind unverbindlich.
  7. Lieferfristen und -termine sind unverbindlich. Lieferungen können aufgrund produktionsbedingter Umstände bis zu 90 Tagen verzögert erfolgen. Nach Überschreiten dieser Frist hat der Besteller das Recht, von der betroffenen Bestellung zurückzutreten, insoweit geleistete Anzahlungen werden zurückerstattet. Bei verspäteter Übergabe bestellerseitiger Leistungen, wie Übergabe von Unterlagen, Genehmigungen oder Informationen, verspätetem Eingang von Zahlungen etc. sowie in allen Fällen höherer Gewalt verlängern sich Lieferfristen und verschieben sich Liefertermine entsprechend. Allfällige Zusatzausrüstung muß 10 Wochen vor Lieferung des Flugzeuges eindeutig definiert und bestellt werden. Nachträgliche Änderungen haben Lieferverzögerungen und Mehrkosten zur Folge.
  8. Die Übergabe des Liefergegenstandes erfolgt in der Niederlassung von DIAMOND PILOT SHOP an den Besteller oder dessen Beauftragten, bei Zustellung durch DIAMOND PILOT SHOP mit dieser. Bei Übergabe hat der Besteller den Liefergegenstand in zumutbarem Umfang zu prüfen und Mängel sofort geltend zu machen, ansonsten gilt der Liefergegenstand als mangelfrei abgenommen. DIAMOND PILOT SHOP ist nicht verpflichtet, die Befugnisse des Beauftragten des Bestellers zu überprüfen. Der Besteller ist ohne weitere Mahnung in Abnahmeverzug, wenn er nicht innerhalb einer Woche nach Lieferbereitschaftsmeldung den Liefergegenstand abholt und fällige Forderungen bezahlt. Für nicht abgeholte Liefergegenstände berechnet DIAMOND PILOT SHOP ortsübliche Einstell- und Lagergebühren. Der Liefergegenstand kann von DIAMOND PILOT SHOP auch anderweitig abgestellt werden. Nach Ablauf von 1 Monat hat DIAMOND PILOT SHOP das Recht, den Liefergegenstand anderweitig zu vermarkten und die DIAMOND PILOT SHOP entstandenen Mehrkosten dem Besteller zu berechnen.
  9. DIAMOND PILOT SHOP leistet Gewähr für die sorgfältige Ausführung des Auftrages in guter Werkleistung und in einwandfreiem Material. Mängelrügen müssen unverzüglich und unter Verwendung aller zweckdienlichen Angaben erfolgen (Gewährleistungsformulare von DIAMOND PILOT SHOP, etc.). Mängel behebt DIAMOND PILOT SHOP nach eigener Wahl durch Nachbesserung oder Nachlieferung, unter Ausschluß weitergehender Ansprüche. Ersetzte Teile gehen in das Eigentum von DIAMOND PILOT SHOP über und sind in Abstimmung mit DIAMOND PILOT SHOP zurückzuschicken. Keine Gewährleistung oder Haftung besteht für Mängel, die durch unsachgemäße Behandlung, Nichteinhaltung der Betriebs- und Wartungsvorschriften entstanden sind sowie für natürlichen Verschleiß. Die gesamte Gewährleistung durch DIAMOND PILOT SHOP erlischt, wenn Arbeiten durch unautorisierte Dritte am Liefergegenstand ausgeführt worden sind.

    Anerkennung von Gewährleistungsansprüchen:

    Die Anerkennung von Gewährleistungsansprüchen erfolgt ausschließlich durch DIAMOND PILOT SHOP oder von DIAMOND PILOT SHOP autorisierten Servicewerkstätten. Gewährleistungsansprüche verjähren drei Monate ab Ende der Gewährleistungsfrist. Für die Zulieferteile wie Motoren, Propeller, Instrumente, gelten über die DIAMOND PILOT SHOP Gewährleistungsbedingungen hinaus die Garantiebedingungen der Lieferanten.
  10. Festpreise gelten nur innerhalb der von DIAMOND PILOT SHOP in der Auftragsbestätigung angegebenen Lieferzeit, sofern der vereinbarte Liefertermin vier Monate nicht überschritten wird, ansonsten werden die jeweils gültigen Listenpreise verrechnet, es sei denn, ein Lieferverzug wäre durch DIAMOND PILOT SHOP zu vertreten.
  11. Zölle, Einfuhrabgaben und sämtliche außerhalb Österreichs eingehobenen Steuern und Abgaben sind vom Besteller zu tragen.
  12. Zahlungen sind wie folgt zu leisten:
    1. Flugzeuge und Flugzeugbestandteile, einschließlich Sonderausführung und Sonderausrüstung: 30% Anzahlung bei Auftragserteilung, Restzahlung (inklusive der gesamten Umsatzsteuer in Österreich) ohne Abzug bei Stückprüfung bzw. Übernahme. Bei Verkäufen außerhalb Europas oder bei Sondervereinbarung: 30% der Auftragssumme als Anzahlung, Restzahlung mittels unwiderruflichem, bestätigtem Akkreditiv zu Gunsten von DIAMOND PILOT SHOP. Bei Rücktritt des Bestellers, der nicht gemäß Punkt 18 von DIAMOND PILOT SHOP verschuldet ist, behält DIAMOND PILOT SHOP eine Stornogebühr von 5 % der Nettoauftragssumme ein.
    2. Selbstständig gelieferte Ersatzteile, Zubehör etc. 100 % netto bei Auslieferung bzw. Nachnahmelieferung. Bei Sonderanfertigung ist Vorauszahlung zu leisten. Zahlungen gelten erst als geleistet, wenn der Betrag dem Konto von DIAMOND PILOT SHOP zur freien Verfügung gutgeschrieben ist. Bei Rücktritt des Bestellers, der nicht gemäß Punkt 18 von DIAMOND PILOT SHOP verschuldet ist, kann DIAMOND PILOT SHOP eine Stornogebühr von 15 % der Nettoauftragssumme einbehalten.
  13. Bei Zahlungsverzug werden, unbeschadet weitergehender Forderungen, Verzugszinsen entsprechend dem Diskontsatz angelastet.
  14. Sämtliche Liefergegenstände bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises Eigentum von DIAMOND PILOT SHOP. Weiterveräußerung und andere Verfügungen, wie Verpfändungen oder Sicherungsübereignung von unter Eigentumsvorbehalt stehenden Liefergegenständen ist nicht gestattet. Im Falle der - auch vertragswidrigen - Weiterveräußerung oder sonstigen Weiterverwertung der Eigentumsvorbehaltsware tritt der Besteller bereits jetzt im voraus sämtliche Ansprüche gegen den Dritten an DIAMOND PILOT SHOP zahlungshalber ab, wobei jedoch der Besteller weiterhin und ohne Änderung der Fälligkeit des geschuldeten Betrages zu dessen Bezahlung neben dem Dritten gegenüber DIAMOND PILOT SHOP haftbar bleibt. Bei Verzug seitens des Bestellers ist DIAMOND PILOT SHOP berechtigt, jederzeit die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Liefergegenstände aus dem Gewahrsam des Bestellers zu nehmen. Der Besteller ist verpflichtet, unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware jederzeit gegenüber Dritten als Eigentum von DIAMOND PILOT SHOP zu deklarieren und DIAMOND PILOT SHOP von Maßnahmen, ihr Eigentum betreffend, insbesondere behördliche Verfügungen, unverzüglich zu verständigen.
  15. Die Haftung von DIAMOND PILOT SHOP, deren Organen, Vertretern und Erfüllungsgehilfen aus oder in Zusammenhang mit dem Liefervertrag ist ausgeschlossen, soweit nicht wegen Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit zwingende gesetzliche Haftung besteht. Die Haftung für indirekte und/oder Folgeschäden ist jedenfalls ausgeschlossen. Betraglich ist die Haftung von DIAMOND PILOT SHOP auf den Kaufpreis des schadenverursachenden Liefergegenstandes begrenzt.
  16. Für nach Gefahrenübergang bei DIAMOND PILOT SHOP verbliebene oder DIAMOND PILOT SHOP zur Ausführung von Aufträgen überlassene Flugzeuge und Teile haftet DIAMOND PILOT SHOP bei Abhandenkommen oder Beschädigung nur, soweit DIAMOND PILOT SHOP Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. DIAMOND PILOT SHOP ist berechtigt, Flugzeuge im Freien abzustellen. Die Teilnahme an Probe-, Abnahme- oder Überstellungsflügen erfolgt auf eigene Gefahr des Bestellers.
  17. Die Aufrechnung mit Gegenforderungen, sofern diese nicht rechtskräftig festgestellt oder unstrittig sind, ist dem Besteller untersagt. Ein Rückbehaltungsrecht des Bestellers wird ausgeschlossen. Der Besteller ist zur Abtretung von Rechten und Pflichten aus dem Liefervertrag und eventuellen Zusatzvereinbarungen, wie z.B. Optionen, nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung durch DIAMOND PILOT SHOP berechtigt.
    1. Werden Waren gegen Lieferschein und Rechnung geliefert, so trägt im Falle von Zahlungsverzug der Kunde die Mehrkosten für das Eintreiben der offenen Außenstände.
  18. Der Besteller ist berechtigt, bei wesentlicher Überschreitung der Lieferfrist nach schriftlicher Setzung einer angemessenen Nachfrist sowie bei Auftreten eines wesentlichen, unbehebbaren Mangels vom Vertrag unter Ausschluß weitergehender Ansprüche mittels eingeschriebenem Brief zurückzutreten. DIAMOND PILOT SHOP ist berechtigt, bei Nichtleistung fälliger Zahlungen trotz Mahnung, sowie dann, wenn eine Verschlechterung der wirtschaftlichen Situation des Bestellers zu befürchten ist und dieser ablehnt, für die Erfüllung seiner Vertragsverpflichtungen angemessene Bankgarantien zu leisten, vom Vertrag zurückzutreten. Bei Vertragsrücktritt verrechnet DIAMOND PILOT SHOP die bis dahin aufgelaufenen Kosten, mindestens jedoch die Stornogebühr.
  19. Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag ist Wiener Neustadt. Ausschließlicher Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, das sachlich in Betracht kommende Gericht in Wiener Neustadt. Einzige Ausnahme von dieser ausschließlichen Gerichtsstandvereinbarung ist, daß es DIAMOND PILOT SHOP erlaubt ist, rechtliche Schritte auch bei der für den Sitz des Bestellers zuständigen Gerichte einzuleiten.
  20. Für alle Verträge, auf welche diese Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen zutreffen, ist österreichisches Recht anzuwenden. Keine Anwendung soll das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf, österreichisches Bundesgesetzblatt 1988/86 finden.
  21. Die Ungültigkeit eines Vertragspunktes hat nicht die Ungültigkeit des gesamten Vertrages zur Folge. Im Falle der Ungültigkeit eines Vertragspunktes vereinbaren beide Seiten, eine der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommende entsprechende Regelung zu treffen.